| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.
Der erste Vorsitzende und der Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt. |