Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Wert von im Einzelfall mehr als 5.000,-- EUR oder bei Dauerschuldverhältnissen von insgesamt mehr als 5.000,-- EUR bedürfen der Zustimmung des Koordinationsausschusses.