Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Jugendleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.
Der Kassenwart regelt den finanziellen Teil des Vereins und erledigt den damit zusammenhängenden Teil des Schrift- und Zahlungsverkehrs nach innen und außen. Er handelt bis 500,00 DM jährlich selbständig. Bei Übersteigen des Betrages ist Übereinstimmung mit dem Vorstand zu erzielen.