Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem/der Vizepräsidenten/in, dem Präsidialmitglied - Finanzen -, dem Präsidialmitglied - Jugend - (Präsident der BSJBB), dem Präsidialmitglied - Spitzensport - und dem Präsidialmitglied - Wettkampfsport -. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder dem Vizepräsidenten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.