Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Sportwart und dem Touristikwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.