Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzenden jeweils allein oder durch die übrigen Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.