Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer sind jeweils berechtigt den Verein zu vertreten. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder anwesend sind.