Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Im Fall von Onlinebanking oder anderen Banküberweisungen ist ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes zur Überweisung oder Abhebung berechtigt.