Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstand der Stiftung Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, wie er in dessen Satzung festgelegt ist, in seiner jeweils von den Stiftungsträgern benannten Zusammensetzung. Der Vorstand der Stiftung besteht aus fünf Personen, darunter der Vorsitzende und ein stellvertretender Vorsitzender.
Für die Abgabe von Willenserklärungen genügt die Mitwirkung des Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.