Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern und zwar dem Vorsitzenden, dem Vorstandsmitglied für Clubdienste, dem Vorstandsmitglied für Sport-Sportleiter, dem Vorstandsmitglied für Finanzen-Schatzmeister, dem Vorstandsmitglied für Verkehr, dem Vorstandsmitglied für Touristik und dem Vorstandsmitglied für Technik. Ein Vorstandsmitglied ist gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.