Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertreter/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch eine/n Stellvertreter/in gemeinsam mit dem Vorsitzenden. Der/die Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.