| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte von mehr als 5.000.- DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |