Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.
Abhebungen vom Vereinskonto erfordern zwei Unterschriften von Vorstandsmitgliedern, wobei in jedem Fall eine der beiden Unterschriften vom Vorsitzenden oder vom Kassenwart geleistet werden müssen.