Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
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Der Erwerb und die Veräußerung von Grundvermögen bedarf der Zustimmung der Generalversammlung.
Über den Rothkirch-Fond und dessen Erträge kann der Vorstand nur mit Zustimmung des Finanzbeirates oder der Generalversammlung verfügen.