Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Alle finanziellen Unterlagen des Vereins müssen die Unterschrift des Kassierers tragen.