Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden/Kassenführer und dem stellvertretenden Vorsitzenden/Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.