| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Einzelausgaben bis zur Höhe von 500.- DM kann der Kassierer nach Abstimmung mit dem Vorstand entrichten. Bei höheren Beträgen muss eine Mitgliederversammlung darüber beschließen. |