Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 1.000.- DM belasten, sind die Vorstandsmitglieder einzeln berechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften über 50.000.- DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.