Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer.
Rechtsgeschäfte sind grundsätzlich von zwei Vorstandsmitgliedern zu tätigen, unter denen sich der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende befinden muss.