Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand kann für die Durchführung der laufenden Geschäfte des Kommunikationszentrums, die Umsetzung der Vorstandsbeschlüsse sowie für die Leitung der vom Verein unterhaltenen Einrichtungen Geschäftsführer als besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB bestellen.