Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, aber höchstens sieben Personen: dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Sportwart und dem Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.