Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte, die den Wert von 5.000.- DM pro Jahr überschreiten, sind von zwei Vorstandsmitgliedern abzuschließen. Die Vertretungsmacht des Vorstands gegenüber Dritten wird in der Weise beschränkt, dass es zur Aufnahme von Darlehen und Beteiligung an Geserllschaften der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle, Verwaltung der Zuwendungsmittel der öffentlichen Hand und Vertragsmanagement, soweit ein Geschäft im Einzelfall nicht den Wert von 20.000 € oder jährlich den Wert von 120.000 € überschreitet. Im Rahmen dieser Wertgrenzen vertritt sie den Verein gerichtlich. Die Vertretungsbefugnis umfasst ferner den Personalbereich einschließlich der Vertretung vor Gerichten.