Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und zwei stellvertretenden Präsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Präsident ist einzelvertretungsberechtigt.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als DM 50.000,00 bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.