Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden/Schriftführer jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.