Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, maximal fünf Mitgliedern, darunter der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Vermögensrechtliche Leistungen, die DM 10.000,00 überschreiten, müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.