Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Verein haftet nur für solche vermögensrechtlichen Verpflichtungen, die vom Vorstand eingegangen werden, soweit der Betrag von 5.000,00 Euro im Einzelfall nicht überschritten wird. Verbindlichkeiten über 5.000,00 Euro sind vom Vorstand in der Mitgliederversammlung zu verantworten.