Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu sieben Personen: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Spielleiter, dem zweiten Spielleiter, dem ersten Jugendwart, dem zweiten Jugendwart und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.