Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.