Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ersten Vorsitzenden allein oder den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zum Abschluss von Rechtsgeschäften jeglicher Art, die Verpflichtungen begründen können, die den Betrag von Euro 500,- übersteigen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.