| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, nämlich dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart aber höchstens aus sieben Personen, darunter der Schriftführer und der Sportleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten. |