Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassenwart, dem zweiten Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende. Über Rechtsgeschäfte im Gesamtwert von mehr als 500,00 Euro entscheidet der Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit.