Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schatzmeister, dem Jugendwart und den Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.