Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise beschränkt, dass bei vermögenswirksamen Angelegenheiten, die den Betrag von 2500,00Euro übersteigen oder nenneswerte Folgekosten nach sich ziehen die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.