Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer, dem zweiten Kassierer, dem ersten Schriftführer und dem zweiten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.
Rechtsgeschäfte über 500,00 DM bedürfen der Zustimmung von drei Vorstandsmitgliedern, worunter sich der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende befinden muss.