Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus vier Personen, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende vertritt den Verein allein.