Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Zwei Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein gemeinsam nach außen und sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Besondere Vertreter gemäß § 30 BGB sind die Mitglieder der Sozialkommission. Diese setzt sich zusammen aus:
den drei Mitgliedern des Vorstandes, einem Vertreter der Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, einem Gehörlosenpfarrer und einem Vertreter des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg - schlesische Oberlausitz - e.V. sowie dem/der Geschäftsführer/in mit beratender Stimme.
Die Sozialkommission ist für die Verwaltung und satzungsgemäße Verwendung des Vereinsvermögens zuständig. Ihre Vertretungsmacht erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die sich aus den Aufgaben des § 8 der Satzung ergeben.