Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung beschließt über vermögenswirksame Angelegenheiten, die im Einzelfall den Betrag von 5.000,00 Euro übersteigen oder nennenswerte Folgekosten nach sich ziehen.