Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftwart, dem Kassenwart sowie drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Von beiden muss einer der Vorsitzende oder der Schriftwart sein.