Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die stellvertretenden Vorsitzenden sind gemeinsam oder jeweils ein stellvertretender Vorsitzender ist gemeinsam mit dem Geschäftsführer oder dem Schatzmeister vertretungsbefugt.