Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Geschäftsführer, dem ersten und zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart. Die Einberufung des Vorstands erfolgt auf telefonischem Weg. Zur Beschlussfassung muss der Vorstand vollzählig sein. Die Bschlüsse des Vorstands sind einstimmig zu fassen.