| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. |