Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Kassierer und drei Mitgliedern. Der erste Vorsitzende, oder sein Stellvertreter, sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten gemeinschaftlich den Verein als Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Der Vorstand ist nur bei Anwesenheit von mindestens vier Vorstandsmitgliedern beschlussfähig.