Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 1.000,00 DM belasten, ist sowohl der Vorsitzende als auch der Stellvertreter bevollmächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 4.000,00 DM belasten sowie für Dienstverträge und Grundstücksgeschäfte muss ein einstimmiger Beschluss des Vorstands vorliegen.