Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch den ersten Kassierer zusammen mit dem ersten Schriftführer.