Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Bereich: Verwaltung und Recht, dem Vizepräsidenten Bereich: Finanzen, dem Vizepräsidenten Bereich: Sport.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten Bereich: Verwaltung und Recht gemeinsam oder einer von ihnen mit einem anderen Vizepräsidenten.