Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens zwei Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Derunter der Vorsitzende oder einer der Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung mitwirken. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters, wobei die Sitzungsleitung dem Vorsitzenden zusteht.