| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs Personen, nämlich dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, dem Schriftführer und dessen Stellvertreter und dem Kassierer und dessen Stellvertreter. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. |