Wirkungskreis: -Geschäftsführerin für den Bereich Gastronomie- Die Geschäftsführer sind für ihr Aufgabengebiet besondere Vertreter des Vereins gemäß § 30 BGB mit der Einschränkung, dass sie den Verein jeweils nur bis zu eineme Betrag bis € 10.000,00 verpflichten können. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Wirkungskreis: Geschäftsführer für den Bereich Hausprojekt Ohlauer Straße- Die Geschäftsführer sind für ihr Aufgabengebiet Vertreter des Vereins gemäß § 30 BGB mit der Einschränkung, dass sie den Verein jeweils nur bis zu einem Betrag bis € 10.000,00 verpflichten können. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.