Der besonderen Vertreterin obliegt die Leitung der Geschäftsstelle des Vereins und die selbständige Abwicklung der dem Verein übertragenen Projekte im Rahmen der Beschlüsse der Vereinsorgane. Der Abschluss, die Änderung und Kündigung von Arbeitsverträgen mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Geschäftsstelle bedarf der Zustimmung des Vorstands.