Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Elternvorsitzenden, dem stellvertretenden Elternvorsitzenden, dem pädagogischen Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter je einem Elternvorsitzenden und einem pädagigischen Vorsitzenden. Das Amt des pädagogischen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sind dem pädagogischen Personal vorbehalten. Alle anderren Vorstandsämter sind von Vertretern der Elternschaft auszuüben.